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Der Unterschied zu Ergotherapeuten, Logopäden
und Krankengymnasten
Heilpädagogik
Die Heilpädagogische Praxis
Ostufer ist ein Anbieter für Hilfen nach dem
KJHG §§ 27 ff Hilfen zur Erziehung und §
35a Kinder mit seelischer Behinderung und für
Hilfen nach dem SGBIX und SGB XII (ehemals BSHG) für
Kinder mit einer geistigen oder körperlichen
Behinderung, einer Entwicklungsstörung, einer
drohenden Behinderung:
Hilfen, die bei den Behörden der kreisfreien
Städte oder Kreise beantragt werden und die über
kommunale Mittel finanziert werden.
Über das Antragsverfahren berät die Heilpädagogische
Praxis Ostufer.
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Ergotherapie, Logopädie
und Krankengymnastik/Physiotherapie sind Krankenkassenleistungen,
die vom Arzt verschrieben werden, wenn ein Kind
(Logopädie: Sprache, Ergotherapie : Sinnesausfall oder
Wahrnehmungsstörung in einem Bereich, z.B. Tastsinnm
Pysiotherapie: Auffälligkeiten im Bewegungsapparat)
in einem dieser Bereiche entwicklungsverzögert ist.
Die Behandlungsdauer liegt bei all diesen Therapien zwischen
10 – 45 Minuten. Die Anzahl der Behandlungstermine
ist unterschiedlich. Das Defizit bzw. eine spezielle Funktionsstörung
ist Gegenstand der Behandlung.
Heilpädagogik ist
eine pädagogisch-therapeutische Leistung, die dann
notwendig ist, wenn ein Kind in mindestens drei Bereichen
deutliche Entwicklungsverzögerungen hat. Heilpädagogik
wird in Fachleistungsstunden bewilligt. Meistens sind es
ein – zwei Zeitstunden pro Woche bei Frühförderung
und 5 – 7 Stunden bei Integrationsmaßnahmen.
Der heilpädagogische Auftrag ist ein ganzheitlicher
und bezieht immer das soziale Umfeld des Kindes mit ein.
Das zusätzliche Angebot von
Ergotherapie, Physiotherapie oder Logopädie
ist oft sinnvoll und notwendig, wenn ein Kind in einem dieser
Bereiche besonders stark entwicklungsverzögert ist.
In den gemeinsamen Förderplangesprächen wird darüber
beraten und falls eine zusätzliche Therapie besteht,
findet ein regelmäßiger, möglichst auch
gemeinsamer (Eltern, Erzieher, Heilpädagoge und Therapeut)
Austausch statt.
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